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Ostrhauderfehn, 22. Februar 2010:
GRÜNE Ostrhauderfehn zu „Bürgermeister Harders sieht sich im Recht“
(GA vom 20. Februar 2010)
Herr Harders führt dort aus, dass er es „abenteuerlich“ fand, „ein falsches Dokument“ als Grundlage für „das Anschwärzen“ bei der Kommunalaufsicht zu verwenden. Fakt ist, bei dem „falschen Dokument“ handelt es sich um die Beschlussvorlage der Ratssitzung vom 25.11.1993, auf welcher die Benutzungsordnung für die öffentlichen Räume der Gemeinde Ostrhauderfehn beschlossen wurde.
Nicht „anschwärzend“, sondern in höflicher Anfrage mit der Bitte um Rechtsauskunft wandte sich GRÜNEN-Ratsherr Manfred Cybalski an die Kommunalaufsicht, wobei er nur einen einzigen Paragraphen, nämlich „Antragserfordernis und Versagungsgründe“ hinterfragte. Und bei diesem Nachfragepunkt stimmen Entwurf und die wenige Tage darauf beschlossene Benutzungsordnung wortwörtlich überein.
Dagegen sei die Frage erlaubt, warum die Gemeindeverwaltung exakt diese Verordnung bis zum heutigen Tag nicht unter Ortsrecht in ihre Website stellte.
In den vergangenen Jahren gab es immer wieder strittige Vorgehensweisen seitens des Ostrhauderfehner Bürgermeisters und hier blieb und bleibt Ratsmitgliedern dann nur der Weg, bei der Rechtsaufsicht überprüfen zu lassen, ob die Gemeinde im Rahmen ihrer gesamten Verwaltungstätigkeit Recht und Gesetz einhält.
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Ostrhauderfehn, 06. Februar 2010:
GRÜNEN-Anträge für die Ratssitzung am 18. März
Grünen-Ratsherr Manfred Cybalski hat für die nächste Ratssitzung einige Anträge auf die Tagesordnung setzen lassen. Dazu gehören unter anderem eine bislang in der Gemeinde nicht umgesetzte gesetzliche Vorgabe der Niedersächsischen Landesregierung, Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, an den Entscheidungsprozessen der Gemeinde zu beteiligen.
Ein zweiter Antrag befasst sich mit der Verwendung der Einnahmen aus dem Verkauf der Grundschul-Immobilie in Idafehn. Hier schlagen die GRÜNEN vor, das Geld – wenn möglich aufgestockt durch Zuwendungen der drei ortsansässigen Banken – für die Gründung einer Stiftung zur Förderung sozialer Projekte in der Gemeinde, einzusetzen.
Bei dem dritten Antrag handelt es sich um die gesetzeswidrige Durchführung eines fünften verkaufsoffenen Sonntages durch eine kleine Gruppe von Geschäftsleuten am 28. Dezember vergangenen Jahres. Hier geht es darum, wie der Gemeinderat und die Verwaltung in Zukunft mit solcherart Vorgehensweisen umgehen sollten.
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Ostrhauderfehn, 14. August 2009
Geplante Errichtung eines Legehennenstalles mit Freilauffläche in Potshausen
In den vergangenen Monaten war der örtlichen Presse zu entnehmen, dass in Ostrhauderfehn-Potshausen ein Legehennenstall mit angegliederter Freilauffläche errichtet werden soll. Auf einer VA-Sitzung am 03.08.2009 – an welcher ich als Zuhörer teilnahm – wurde dieses Vorhaben auch behandelt.
Für die GRÜNEN ergeben sich jedoch aus den bislang vorliegenden Informationen noch erheblicher Informationsbedarf, was das Projektvorhaben und seine Ausrichtung sowie seinen eventuellen Zusammenhang mit einem unmittelbar angrenzenden Hähnchenmastbetrieb betrifft.
Ratsherr Manfred Cybalski versuchte über das Bauamt der Gemeinde Ostrhauderfehn und das Bauamt des Landkreises Leer Klarheit über das geplante Bauvorhaben zu verschaffen, um sie zu einer ordnungsgemäßen Vorbereitung seiner Willensbildung als Ratsmitglied verwenden zu können.
Nach den bislang in der Sache vorliegenden Informationen (SR 21.6.09 und GA 1.7.09), stellte die Potshausener Landwirtin Frau Hasselhorn-Ukens beim Landkreis Leer den Antrag, eine Legehennenhaltung mit 14.900 Tieren zu errichten. Dazu sollen bisherige Stallungen umgebaut bzw. baulich erweitert werden. Des Weiteren sollen Freiflächen für die geplante Produktion geschaffen werden. Auf Grund der vorgesehenen Betriebsgröße würde das Genehmigungsverfahren unter Nichtanwendung des BImSchG durchgeführt werden können.
Manfred Cybalski bat mit Schreiben vom 8.7.09 an die Gemeinde Ostrhauderfehn zu prüfen, ob die Ausgangs- und Rahmenbedingungen für das Vorhaben solcherart Vorgehensweise entsprechen. Die Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Art. 1 d. V zur Neufassung und Änderung von Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) hat dazu unter § 1 (3) 1; 2 und 3 [Genehmigungsbedürftige Anlagen] Ausführungen gemacht, welche in dem betreffenden Antragsverfahren eine Anwendung des BImSchG vorgeben. Diese Auffassung beruht auf den bislang veröffentlichten Planungen sowie der bisherigen Ausrichtung und Betriebsführung der Antragsteller bzw. Betreiber der ersten (2003) und jetzt erweiterten (2009) Hähnchenmastanlage. Demnach wären die Betreiber der Hähnchenmastanlage und der geplanten Legehennenhaltung zumindest eine Person betreffend identisch.
[§ 1 Genehmigungsbedürftige Anlagen:
(1) Die Errichtung und der Betrieb der im Anhang genannten Anlagen bedürfen einer Genehmigung, soweit den Umständen nach zu erwarten ist, daß sie länger als während der zwölf Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben werden. Hängt die Genehmigungsbedürftigkeit der im Anhang genannten Anlagen vom Erreichen oder Überschreiten einer bestimmten Leistungsgrenze oder Anlagengröße ab, ist jeweils auf den rechtlich und tatsächlich möglichen Betriebsumfang der durch denselben Betreiber betriebenen Anlage abzustellen.
(2) Das Genehmigungserfordernis erstreckt sich auf alle vorgesehenen Anlagenteile und Verfahrensschritte, die zum Betrieb notwendig sind.
(3) Die im Anhang bestimmten Voraussetzungen liegen auch vor, wenn mehrere Anlagen derselben Art in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang stehen (gemeinsame Anlage) und zusammen die maßgebenden Leistungsgrenzen oder Anlagengrößen erreichen oder überschreiten werden. Ein enger räumlicher und betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen
1. auf demselben Betriebsgelände liegen, 2. mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind und 3. einem vergleichbaren technischen Zweck dienen.]
Des Weiteren betonte die Antragstellerin gegenüber Herrn Weiper (GA 1.7.09), „dass sie ein Freilauf-Gehege für die Legehennen bauen wolle, um Bio-Eier zu produzieren“. Hierfür gelten als gesetzliche Vorgaben die Bio-(Öko-)-VO der EU mit detaillierten gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Besatzstärken, Stallbauten, Auslaufflächen, Futterversorgung etc. Zum Beispiel darf eine (Hennen-)Herde nicht mehr als 3.000 Tiere umfassen. Zwar dürfen in einem Stall mehrere Herden gehalten werden, jedoch ohne Sichtkontakt untereinander. Dieses würde in dem konkreten Fall die Schaffung von fünf Einzelstallbereichen bedeuten. Und bei dem geplanten Besatz von knapp 15.000 Tieren müssten auch im Außenbereich fünf abgrenzende Umzäunungen gegen ein Vermischen der Herden installiert werden.
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Ostrhauderfehn, 27. Juli 2009
Vorschlag der GRÜNEN zur künftigen Nutzung der bisherigen Grundschule in Idafehn
Im vergangenen Jahr beschloss der Ostrhauderfehner Gemeinderat mehrheitlich, zum Ende des Schuljahres 2009 die Paul-Schneider-Grundschule im Ortsteil Idafehn zu schließen.
Als GRÜNER im Gemeinderat stimmte ich seinerzeit für den Schließungsantrag. Für mein Votum gab es dabei folgenden Grund: Es wurde auf der vor der Ratssitzung stattgefundenen Elternversammlung deutlich, dass nahezu sämtliche Eltern nicht bereit waren, sich aktiv für einen Schulerhalt einzusetzen. Dieses basierte u. a. darauf, dass das Lehrerkollegium keine Standorterhaltungsunterstützung zeigte und eine mögliche Einrichtung von sog. Kombiklassen von der Mehrheit der Elternschaft abgelehnt wurde. Auch ich schätze das Kombiklassenmodell negativ ein.
Was die zukünftige Verwendung des Gebäudekomplexes betrifft, so stehe ich einer weiteren Nutzung aus Mitteln des Gemeindehaushaltes sehr skeptisch gegenüber. Ich gehe von in den nächsten Jahren deutlich geringeren Steuereinahmen der Gemeinde aus. Und in Folge der hoffnungslos überschuldeten Landes- und Bundesbudgets dürften künftig auch die Zuweisungen aus den übergeordneten Haushalten zunehmend geringer ausfallen. Jetzt liegen erste – wohl erst vorläufige – Zahlen für eine Sanierung (ca. 130.000 €) und den jährlichen Erhaltungsbedarf (ca. 25.000 €) der bisherigen Schulgebäude vor. Auch wenn sich diese Zahlen in den nächsten Monaten noch verändern sollten, meiner Einschätzung nach wird es unsere sowohl hoch verschuldete als auch über geringe Steuereinnahmen verfügende Gemeinde kaum bewältigen können, den bisherigen GS-Gebäudekomplex aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Dieses gilt m. E. auch für den Fall, dass Fördermittel aus verschiedenen nationalen- und EU-Quellen mit einbezogen werden könnten.
Dessen ungeachtet befürworte ich voll und ganz, dass im Rahmen eines öffentlichen Ideenwettbewerbes die Möglichkeit geschaffen wird, Vorschläge für die künftige Verwendung der Gebäude einzubringen.
Dazu habe ich bereits vor mehr als einem Jahr einen Vorschlag gemacht, welcher nicht aus meiner Feder stammt, sondern welcher aus der während und nach einer Ausstellung in unserer Gemeinde („Stiften gehen“; Wanderausstellung der Diakonie der Evangelischen Landeskirche Hannover im Hause der Raiffeisenbank Idafehn) entstand.
Der Vorschlag geht in die Richtung, das gesamte Objekt zu veräußern und die Einnahme in eine zu gründende Stiftung einzubringen. Noch keine klaren Vorstellungen habe ich über eine Ausrichtung der Stiftung entwickelt. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass der Stiftungszweck die Förderung von Projekten im sozialen Bereich (Kinder, Jugend, Senioren, Behinderte) unserer Gemeinde sein sollte.
Die Basis des Stiftungskapitals soll dabei der Veräußerungserlös der Paul-Schneider-Schule bilden. Darüber hinaus sollte versucht werden, zusätzliche Mittel von den drei im Ort ansässigen Banken (Sparkasse Leer-Wittmund, Raiffeisenbank Idafehn und Volksbank Westrhauderfehn) und eventuell auch von Privatpersonen und Firmen zu akquirieren.
Sollte mein Vorschlag keine Akzeptanz im VA und Rat finden, stehe ich zur Unterstützung von anderen Vorschlägen mit ähnlicher Ausrichtung gerne bereit.
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Ostrhauderfehn, 26. März 2009
Radwegbeleuchtung in Idafehn. Grüne übten Stimmenthaltung.
Auf der Ratssitzung am 26. März 2009 beantragte die CDU (also nicht die Gruppe UWG/CDU !) auf den Radwegen der Straßen Idafehn-Nord und Idafehn-Süd Laternen zu installieren. Die CDU begründete ihren Antrag damit, dass eine zwingende Notwendigkeit eines umgehenden Ausbaues der Radwegbeleuchtung besteht, da mit Schließung der Paul-Schneider-Schule vermehrt Schulkinder die Radwege zu den Schulen in Holtermoor und Ostrhauderfehn nutzen werden.
Seit 1973 – also seit 36 Jahren – gehört Idafehn zur Gemeinde Ostrhauderfehn, und seit dem mussten radelnde Schüler die zwischen 1,5 und 3,3 km langen Wege ohne eine Straßenbeleuchtung auskommen. Jedoch gibt es parallel zum Straßenverlauf einen gut ausgebauten und durch einen breiten Grünstreifen von der Fahrbahn getrennten Radweg.
Ab diesem Sommer müssen radelnde Schüler jeweils nur noch zum Teil sehr kurze Teilstücke von Idafehn-Nord bzw. Idafehn-Süd befahren, um dann die Querstraßenverbindungen zu den Schulen in Holtermoor und Middendorfstraße zu nutzen.
A) Idafehn-Nord bis Holterfehner Straße oder Ahornstraße oder Tannenstraße
---- Holterfehner Straße: vorhandener Radweg, ohne Beleuchtung
---- Ahornstraße: schlechte Wegstrecke, ohne Radweg, ohne Beleuchtung
---- Tannenstraße: schmale Straße, ohne Radweg, Beleuchtung nur in 1/3 der Wegstrecke
B) Idafehn-Süd bis Gartenstraße oder Middendorfstraße
---- Gartenstraße: zwischen Kirchstraße und Schifferstraße gute Beleuchtung; zwischen Schifferstraße und Idafehn-Süd erstes Teilstück schmal und ohne Beleuchtung, danach schmal und eine Laterne, ohne Radweg.
---- Middendorf-Straße: zwischen Kirchstraße und Schifferstraße gute Beleuchtung; zwischen Schifferstraße und Idafehn-Süd schmale Fahrbahn und 4 Laternen, ohne Radweg.
Die Frage des GRÜNEN-Ratsherrn Manfred Cybalski an die CDU-Fraktion, warum sie nach so vielen Jahren erst jetzt einen solchen Antrag stellte, blieb von den Christdemokraten unbeantwortet. Gleiches galt für die Frage „ob es einen Zusammenhang zwischen dem CDU-Antrag und dem geplanten Verkauf des Idafehner Schulgebäudes gibt“.
Bei der Abstimmung zu dem Ausbau der Beleuchtung der Straßen Idafehn-Nord und Idafehn-Süd übte GRÜNEN-Ratsherr Manfred Cybalski Stimmenthaltung, während alle anderen Ratsmitglieder für einen Ausbau votierten.
Als Begründung für seine Nicht-Zustimmung gab Manfred Cybalski unter anderem an, dass die Anwohner der beiden Straßen vorab zu dem Ausbauvorhaben hätten befragt werden sollen, da sie auf jeden Fall ja einen Großteil der Ausbaukosten zu tragen haben werden.
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Ostrhauderfehn, 10.02.2009:
GRÜNE zur Stimmung im Ostrhauderfehner Gemeinderat
Bei allen Mitgliedern des Ostrhauderfehn Gemeinderates dürfte die Situation und Atmosphäre im Gremium während des vergangenen Jahres wohl als unbefriedigend eingeschätzt werden. Als Hauptanlass sieht Grünen-Ratsherr Manfred Cybalski die quer durch den Rat gehende Einstellung zu der Biogasproblematik und den internen und externen Umgang mit dem Thema. Die Grünen befürchten, dass sich die Situation in den nächsten Monaten weiter verschärfen könnte, egal wie auch immer die nächsten Entscheidungen im VA und Rat ausfallen mögen. Eine Weiterreichung des Problems an die Kommunalaufsicht oder das Verwaltungsgericht würde die Stimmung innerhalb und außerhalb des Rates noch weiter eintrüben.
Den Grünen ist sehr daran gelegen, den ausdrücklichen Wunsch von Bürgermeister Günter Harders aufzugreifen und einen Weg zu finden, um für 2009 und den Rest der Wahlperiode eine faire und einvernehmliche Arbeit im Ostrhauderfehner Gemeinderat und dessen Ausschüssen wiederzuerlangen. Aber ohne eine Lösung des Themas Biogas dürfte dieses Ziel schwerlich zu erreichen sein. Dieses hat auch die letztens stattgefundene Einwohnerversammlung in Potshausen gezeigt.
Ratsherr Cybalski empfiehlt daher einen Weg zu finden, welcher für alle Beteiligten innerhalb und außerhalb des Rates akzeptabel ist und die unterschiedlichen Ansichten und Interessen berücksichtigt werden. Dieses könnte zum Beispiel eine Anwendung des NGO § 22 d „Bürgerbefragung“ bedeuten, was eine rechtlich unstrittige Vorgehensweise unter Einbeziehung der Einwohner wäre. Aber sicher dürften sich auch andere Möglichkeiten anbieten – die Grünen stehen dafür offen und bereit.
Cybalski: „Vor Ostrhauderfehn und uns als gewählte Gemeinderepräsentanten stehen im Zeichen einer anstehenden Krise und einem verschärften Wettbewerb mit den Nachbargemeinden genügend Probleme und unsere Bürgerinnen und Bürger dürften von uns Ratsmitgliedern eine ´Zusammenarbeit´ im wahrsten Sinne des Wortes erwarten“.
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Ostrhauderfehn, 01.12.2008:
Anfragen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VE 2 „Erdenwerk Strenge“
Sehr geehrter Herr Harders,
den Antragsunterlagen ist zu entnehmen, dass der Antragsteller, die Firma Strenge im Rahmen des o.a. Bebauungsplanes auch die Errichtung einer „Spedition“ (gemäß §§ 453 HGB ff.) beabsichtigt. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihnen der künftige Betreiber dieser Spedition bekannt ist und welche Dienstleistungen (z.B. nur Einkauf einzelner Beförderungsdienstleistungen im Rahmen des beantragten Gesamtprojektes und/oder Anbieten darüber hinausgehender Logistikdienste und/oder Selbsteintritt als Frachtführer) vorgesehen sind.
MIC aus Hameln, tätig unter verschiedenen, rechtlich unabhängigen Unternehmens-bezeichnungen, trat in den vergangenen Jahren mehrfach als Projektant/(Mit-)antragsteller zur Errichtung von Biogasanlagen und Windkraftanlagen in Erscheinung. Nach der Ratssitzung vom September 2008 wurde bekannt, dass das o.a. Bebauungsplanprojekt auch von einer MIC in der Rechtsform einer GmbH initiiert wird. In den anderen von „MIC“ erfolgten Projekten, traten nach dem Abschluss der Antragsverfahren jedoch völlig neue, bis dahin im Rahmen der Verfahren nicht bekannte Gesellschaften als tatsächliche Betreiber – u.a. unter steuerrechtlichen Aspekten – der Biogas- bzw. Windkraftanlagen auf den Plan. Der Unternehmensname MIC trat von da entweder gar nicht mehr auf oder MIC hielt nur noch einen symbolischen Anteil an der laufenden Anlage.
Ist Ihnen bekannt, ob eine solche Vorgehensweise auch für das o.a. Bebauungsplan-Projekt geplant ist, und falls ja, welche tatsächlichen Betreiber für die Biogasanlage auf dem Unternehmensgelände der Firma Strenge vorgesehen sind.
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